ABGESAGT – Der IRE lädt ein: Vortrag und Gespräch zum Thema „Die Katholische Kirche in Essen“

Alte Synagoge Essen – Copyright: RAA Verein in NRW e.V.

Der vorgesehene Vortrag in der Alten Synagoge muss aus organisatorischen Gründen leider ausfallen. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt, wird jedoch zeitnah bekanntgegeben.

Der Initiativkreis Religionen in Essen (IRE) lädt ein zu einem Vortrag und Gespräch zum Thema „Die Katholische Kirche in Essen“ am 13.04.2023 um 19:00 Uhr in die Alte Synagoge Essen. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

In der Mitte des 9. Jahrhunderts entstand im Zentrum der heutigen Stadt Essen ein hochadeliges Damenstift,
das um das Jahr 1000 seine Blütezeit erlebte. Aufgelöst wurde das Damenstift im Zuge der Säkularisation 1803.
Gut 100 Jahre später entstanden erste Pläne, ein Bistum an der Ruhr einzurichten, „damit die Kirche den arbeitenden Menschen in dem ständig wachsenden Ballungsraum näher komme und tiefer verwurzelt werde“, wie es damals hieß. Die Verhandlungen konnten am 19. Dezember 1956 abgeschlossen werden. Das neue, am 1. Januar 1957 errichtete, Bistum wurde und wird im Volksmund oft „Ruhrbistum“ genannt. Kathedralkirche
des neuen Bistums wurde die ehemalige Essener Stiftskirche.

Georg Scholles ist Priester der kath. Kirche und Mitglied des Franziskanerordens. Nach Studien in Bonn und Canterbury (1982-1987) war er neben seelsorglichen Tätigkeiten in der Finanzverwaltung des Ordens tätig. Seit 2010 wirkt er als Pastor der Gemeinde Hl. Kreuz, die zur Innenstadtpfarrei St. Getrud gehört. Seit 2022 ist er Mitglied des Initiativkreises Religionen in Essen.

Ort der Veranstaltung:

ALTE SYNAGOGE
Edmund-Körner-Platz 1
45127 Essen

Weitere Vorträge und Gespräche aus der Reihe „Der IRE lädt ein“:

11.05.2023, 19:00 Uhr: Die Evangelische Kirche in Essen, Pfarrer Andreas Volke
01.06.2023, 19:00 Uhr: Die Jüdische Kultus-Gemeinde Essen und die jüdische Gemeinschaft in NRW, Schalwa Chemsuraschwili

Hinweis: Es gelten die an diesem Tag üblichen Corona-Regelungen des Landes NRW. Bei weniger als 1.5 Meter Abstand zwischen zwei Personen gilt in den städtischen Gebäuden Maskenpflicht.

Mehr Informationen erhalten Sie aus dem Veranstaltungsflyer.